Ehevertrag
Ehevertrag

Wer sich liebt, braucht keine Paragraphen? Leider nur ein Wunsch. Auch wer sich im siebten Himmel fühlt, lebt auf der Erde. Mit oder ohne Trauschein – Gesetze regeln den Alltag, und auch den Fall einer Trennung. Oft mit einem gerechten Ergebnis. In anderen Fällen ist ein Vertrag mit maßgeschneiderten Regelungen besser. Wer sich nicht über das Recht informiert, kann böse Überraschungen erleben. Deshalb lassen sich viele Partner rechtzeitig von einem Notar über die gesetzlichen Vorschriften beraten. Der Notar zeigt den Gestaltungsspielraum auf, erörtert Lösungsmöglichkeiten und sorgt dafür, dass der Vertrag rechtssicher formuliert wird.

Wer heiratet, übernimmt viele Rechte und Pflichten. Das Gesetz prägt die Vermögenszuordnung und begründet gegenseitige Beistandspflichten. Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Der Ehevertrag kann schon vor der Eheschließung geschlossen werden. Auch während der Ehe können solche Vereinbarungen getroffen und abgeändert werden.

Die Ehegatten können stattdessen Gütertrennung vereinbaren. Der Zugewinnausgleich entfällt damit, es gibt keine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Partners.