Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängender Probleme.
Insbesondere bei rechtlichen Problemstellungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist es oft ratsam früh einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sobald Probleme auftauchen, wie zum Beispiel bei einer Kündigung, Änderungsverträgen, Erstellung und Überprüfung eines Arbeitsvertrages oder auch bei anderen Problem wie Mobbing oder Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche, sollten sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber durch einem Anwalt vertreten lassen.
Eine Auswahl der Tätigkeiten:
- Richtiges Verhalten bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen
- Gehalt, Urlaub, Abfindungen
- Gestaltung von Arbeits- bzw. Aufhebungsverträgen
- Abwicklung von Arbeitsunfällen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsübergang, Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen
Gerne beraten und vertreten Sie wir auch auf den Gebieten des Dienstvertrags- und Handelsvertreterrechts:
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Leistungsprämien, Bonuszahlungen, Gratifikationen
- Gebietsbeschränkung, Durchsetzung sonstiger Rechte und Pflichten des Handelsvertreters