Eigentumswohnung
Eigentumswohnung

Die eigenen vier Wände oder eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge: Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele ein wichtiger Schritt in ihrem Leben. Fast immer geht es um erhebliche Werte. Der Käufer setzt seine Ersparnisse ein oder nimmt einen Kredit auf, um den Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer überträgt einen besonders wertvollen Teil seines Vermögens. Keiner von beiden möchte dabei Überraschungen erleben. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz von Verkäufer und Käufer die Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar vor. Der Notar gewährleistet dabei optimale Beratung und Sicherheit. Es sorgt dafür, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihre Rechte kennen und einen juristisch ausgewogenen Vertrag schließen.

Bei der Beurkundung bespricht der Notar den Vertragstext mit den Beteiligten und liest ihn dazu vollständig vor. So kann nichts übersehen werden. Die Urkunde wird unterschrieben, wenn alle mit dem Text einverstanden sind. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Notar, dass er den Vertrag amtlich geprüft hat und die Beurkundung abgeschlossen ist. Das Original wird sicher und vertraulich beim Notar verwahrt.

Aber nicht nur da: Der Notar organisiert für Verkäufer und Käufer die Abwicklung des Kaufvertrages. Dabei sorgt er vor, dass der Käufer den Kaufpreis erst bezahlen muss, wenn sichergestellt ist, dass er die Wohnung auch bekommt.

Aber auch der Verkäufer wird gesichert: Er muss das Eigentum an der Wohnung erst hergeben, wenn er den Kaufpreis vollständig vom Käufer erhalten hat. Auch darüber wacht der Notar. So übersendet der Notar die zur Eigentumsänderung notwendigen Unterlagen erst dann dem Grundbuchamt, wenn der Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat.