Im Handelsrecht sind die Normen, Regeln und Sonderrechte im Umgang zwischen Kaufleuten festgelegt. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ergänzen die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir sind aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit mit diesen vertraut und nehmen Ihrer Interessen wahr. Hierbei ist unser Augenmerk stets auf eine für Sie wirtschaftliche Lösung gerichtet.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Zusammenschlüssen mehrerer Personen oder Gesellschaften zu Vereinigungen wie z. B. eingetragener Verein (e. V.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)oder offene Handelsgesellschaft (oHG). Gerne helfen wir Ihnen eine für Sie und Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung zu finden. Im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten des Handels- und Gesellschaftsrechts arbeitet unsere Kanzlei auch interdisziplinär mit Ihrem oder einem Steuerberater unseres Vertrauens zusammen, damit ein genau auf Ihre Wünsche passendes Konzept erarbeitet wird.