Der ganz überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete. Seit 1960 hat sich die durchschnittliche Bruttokaltmiete mehr als verzehnfacht. Vermieter sehen sich ständig steigendem Kostenduck ausgesetzt. Die Aufwendungen steigen sowohl für Vermieter als auch für Mieter dabei nicht nur absolut, sondern auch relativ; ein immer größerer Teil des Mietereinkommens muss für das Wohnen aufgewendet werden, Vermieter können Kostensteigerungen zunehmend nur beschränkt auf den Mieter umlegen. Die Mieterhöhung als Mittel des Ausgleichs von Kostensteigerungen wird nach dem Willen des Gesetzgebers immer weiter zurückgedrängt.
Die Regelungsdichte im Bereich des Mietrechts war und ist enorm.
Unsere auf das Mietrecht spezialisierten Anwälte verfügen über das Know-How zur Lösung auch Ihres mietrechtlichen Problems. Wir werden von Gesetzesreformen nicht überrascht, sondern beschäftigen uns früh mit den Entwicklungen in der Gesetzgebung, um bei Inkrafttreten der Regelungen für Sie fit zu sein. Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen filtern wir für Sie, wir richten unsere Beratung und Vertretung an den Entwicklungen in Rechtsprechung und Fachliteratur aus. Gleich, ob Sie als Vermieter Hilfe benötigen, um einen hartnäckigen Mietschuldner endlich vor die Tür zu setzen oder ob Sie als Mieter Mängel beanstanden.