Ein neuer Pkw muss nach drei Jahren zum TÜV. Ihr Gesamtvermögen liegt um ein Vielfaches höher. Warum wollen Sie Ihrem Vermögen nicht die gleiche Sorgfalt zukommen lassen wie Ihrem Pkw? Vor 30 Jahren konnte man vielleicht noch davon ausgehen, dass das Testament eines Fünfzigjährigen eine Haltbarkeitsdauer bis zu seinem Tode hatte. Die heute Fünfzigjährigen müssen ganz andere Anforderungen an die Qualität Ihrer letztwilligen Verfügung stellen. Sie stehen nicht vor dem absehbaren Ende, sondern im Zenit ihres Lebens. Ihre Familienstruktur ist ungleich komplizierter (Patchwork-Strukturen, ausländischer Ehepartner, Lebensgefährten etc.) und Ihr Vermögen ist beträchtlich höher und anspruchsvoller strukturiert (ausländischer Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen etc.). Zugleich ändern sich die erbrechtlichen (z.B. Pflichtteilsrecht, Bedürftigentestament) und steuerrechtlichen (u.a. Erbschaftssteuer) Rahmenbedingungen immer schneller. Hinzu kommt eine immer differenzierter und teilweise leider auch diffuser werdende Rechtsprechung.
Auch beim Testaments-Check bezahlen Sie nur die tatsächlich aufgewandte Zeit Ihres Beraters.