Unterhaltsrecht
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Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist eines der vielseitigsten Rechtsgebiete des Familienrechts. Unterhaltsverpflichtungen können in vielfacher Form entstehen. Zu denken ist zunächst an die Ansprüche eines Ehepartners während der Trennungsphase und im Anschluss an eine Scheidung. In diesen Bereich fallen des Weiteren selbstverständlich auch die Ansprüche der Kinder einer geschiedenen Ehe.

Ansprüche sind auch denkbar bei Kindern aus einer nicht geschiedenen Ehe sowie bei nichtehelichen Kindern.

Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Beratung kommt es in vielen Fällen auf das Einkommen der beteiligten Parteien an. Die Frage, welche Teile des Einkommens dabei Berücksichtigung finden, stellt bereits eine hochkomplexe Rechtsmaterie dar. Zwar besteht heutzutage die Möglichkeit, sich über die grundlegenden Fragen der Unterhaltsberechnung im Internet zu informieren (z.B. Düsseldorfer Tabelle), dennoch zeigt die Praxis, dass ohne fachlichen Rat eine zutreffende Berechnung im Hinblick auf die Vielzahl der zu berücksichtigenden Aspekte nicht möglich ist.

Wir erarbeiten mit Ihnen die Voraussetzungen für die Berechnung des Unterhaltes, weisen auf Möglichkeiten, einen Unterhaltsanspruch geltend zu machen oder abzuwehren hin. Wo dies erforderlich ist, werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Anhebung oder Reduzierung des Unterhaltes dem Mandanten aufgezeigt und umgesetzt. In vielen Fällen kann eine frühzeitige Beratung helfen, Ansprüche zu sichern oder auch abzuwehren. Es ist daher immer zu raten, fachanwaltliche Hilfe bereits in Anspruch zu nehmen, bevor die Unterhaltssituation entsteht. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht die Erreichung einer Planungssicherheit, die im Zweifel beiden Parteien eine Möglichkeit der gesamten Existenz gibt, soweit dies unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse machbar ist. Durch frühzeitige Beratung werden die Risiken minimiert, die sich regelmäßig ergeben, wenn der anwaltliche Rat erst dann gesucht wird, wenn der Streit bereits eskaliert ist. Eine der Hauptaufgaben stellt die Risikoanalyse selbst dar, da berechtigte Ansprüche des Gegners in die Planung mit einem ausreichenden Blick für die juristische Realität mit aufgenommen werden müssen.