Rund um das Verkehrsrecht erhalten Sie bei uns qualifizierten Rechtsbeistand:
- Unfallregulierung: Wir vertreten Sie nach Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen, um für Sie unbürokratisch und schnell Unfallfolgen zu regulieren.
- Versicherungsrecht: Viele Versicherungen sind um eine schnelle Unfallabwicklung ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts bemüht, weil sie auf diesem Wege unbemerkt Schadenspositionen kürzen können. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Daher gehören alle mit dem Verkehrsrecht und dem Verkehrsstrafrecht zusammenhängenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen zu unserem Tätigkeitsfeld.
- Verkehrsvertragsrecht: Auch im vertraglichen Bereich erhalten Sie gerne eine Beratung rund um die rechtlichen Belange beim Thema Kraftfahrzeuge. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer beim Autokauf oder auftretenden Sachmängeln.
- Verkehrsordnungswidrigkeiten: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol oder Drogen am Steuer usw. verteidigen und vertreten wir Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Verkehrsstrafrecht: Auch bei Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung usw. verteidigen und vertreten wir Sie in allen Instanzen des Strafverfahrens vor Gericht.
- Fahrerlaubnisrecht: Einen großen Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit macht das Fahrerlaubnisrecht aus. Begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten können zu einem Fahrverbot oder gar einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Ihnen drohen Punkte in Flensburg und Sie sind als (Berufs-)Kraftfahrer auf Ihren Führerschein angewiesen? Wir geben unser Bestes, um Ihnen zu helfen Ihren Führerschein zu behalten oder begleiten Sie notfalls bis Sie ihn so schnell als möglich wieder erteilt bekommen.
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Besonders in Fällen, in denen ein Fahrverbot oder Punkte drohen, sollte schnellstens anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden. Denn wird Ihnen zu Recht oder zu Unrecht eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, droht eine Geldbuße und der Verlust des Führerscheins. Gerade wenn schon Voreintragungen (Punkte in Flensburg) vorliegen ist fachkundiger Rat deshalb von besonderer Wichtigkeit, damit unangenehme Folgen vermieden werden können.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung und der Rotlichtverstoß zählen neben dem Parkverstoß zu den klassischen Ordnungswidrigkeiten. Durch mich wird der Bescheid zum einen auf formelle Fehler und zum anderen auf den inhaltlichen Vorwurf der Ermittlungsakte überprüft. Die technische Überprüfung mittels Checklisten für diverse polizeiliche Messverfahren ermöglichen die Aufdeckung von Fehlern auch bei modernen Blitzern und Abstandsmessgeräten. Hier gelingt es immer wieder, Freisprüche oder Verfahrenseinstellungen beispielsweise wegen überholter Software des Blitzgerätes zu erreichen. Zudem arbeiten wir eng mit Sachverständigen zusammen, die im Rahmen eines messtechnischen Sachverständigengutachtens Messfehler bei Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdecken können.
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden in Sachen Anordnung einer MPU („Idiotentest“), Wiedererlangung des Führerscheins und Anerkennung einer im Ausland erlangten Fahrerlaubnis.
In unserem Tätigkeitsbereich fallen klassischer Weise zudem auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei strafrechtlich relevanten Verstößen wie der Trunkenheitsfahrt, drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und der Fahrerflucht.