Haben Sie einen Vertrag unterschrieben und werden jetzt mit wundersamen Konsequenzen konfrontiert? Haben Sie eine horrende Handyrechnung erhalten, weil Ihr Vertrag Tarifregelungen enthält, mit denen Sie nie gerechnet hätten? Behauptet Ihr Stromanbieter, dass Ihr Vertrag mit ihm nicht kündbar ist? Haben Sie etwas bestellt und dabei unwissentlich etwas anderes abonniert? Die Liste der möglichen Probleme mit dem „Kleingedruckten“ ist lang. In derartigen und vielen weiteren Fällen sind wir Ansprechpartner mit dem Schwerpunkt Vertragsrecht.
Als Verbraucher sieht man sich heute mit einem großen Problem konfrontiert: Jedes auch noch so unbedeutende Geschäft ist mit einem Schwall von Kleingedrucktem verbunden. Oft bleibt nicht die Zeit, die Klauseln tatsächlich zu lesen – oder sich gar damit zu beschäftigen, was sie bedeuten. Wer etwa liest die Romane in Kleinstdruck, die auf der Rückseite jeder Lastschriftermächtigung stehen, die man beim Bezahlen mit der EC-Karte im Supermarkt unterschreibt? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit – jeder darf mit jedem vertraglich vereinbaren, was er will – selbstverständlich in den Grenzen der Gesetze. Ein Vertrag darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen, auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen beachtet werden. Für viele Vertragstypen gibt es besondere gesetzliche Regelungen, wie etwa für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag oder etwa für Verträge im Bereich der Finanzdienstleistungen. Der Gesetzgeber hat sich viel einfallen lassen, um Verbraucher vor Übervorteilung zu schützen. Aber auch, wenn Sie kein Verbraucher sind, sondern etwa Gewerbetreibender, können Sie sich an uns an Rechtsanwälte wenden.