Eine fachkundige anwaltliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht ist wichtig. Fehler in der Behandlung eigener Interessen als Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder Fehler in der Interessendurchsetzung der Hausverwaltung als Vertreter der WEG gegenüber dritten wirken sich oft gravierend, nicht seltenmit wirtschaftlich einschneidenden Konsequenzen, aus.
Die vielen Wohnungseigentumsregelungen, die ergänzt werden durch eine umfangreiche Rechtsprechung, sind für den einzelnen Wohnungseigentümer, ebenso wie für die WEG-Verwaltung, kaum überschaubar.
Hier eine Auswahl häufig auftauchender Themen:
- Was ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG)
- Was ist das wohnungseigentumsrechtliche Sondereigentum und wie steht es zum Gemeinschaftseigentum/Miteigentum?
- Was versteht man unter dem Miteigentumsanteil?
- Welche allgemeinen Grundsätze gibt es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?
- Unter welchen Voraussetzungen kann das Entziehungsverfahren des Wohnungseigentums durchgeführt werden, und wie lange dauert ein derartiges Verfahren?
- Welche Aufgaben hat die Wohnungseigentumsverwaltung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern?
- Was kann in einer Wohnungseigentümerversammlung wirksam beschlossen werden (Beschlusskompetenz), und welche Formvorschriften sind zu beachten?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Wohnungseigentumsverwalter bestellt und andererseits abberufen werden?
- Welche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer können durch einen sogenannten Mehrheitsbeschluss geregelt werden?
- Wann ist Einstimmigkeit in der Beschlussfassung (insbesondere nach der Gesetzesreform) zwingend notwendig?
Eine nicht mehr überschaubare Vielzahl von Beschlüssen in Wohnungseigentumssachen erschwert die relativ klare Prognose einer Entscheidung. Dadurch sind viele Überraschungen quasi vorprogrammiert, wenn keine fachliche Rechtsberatung erfolgt.