Grundpfeiler des deutschen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier werden die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen geregelt. Ob bewusst oder unbewusst – tagtäglich geht der Bürger unterschiedlichste Rechtsverhältnisse im Rahmen des allgemeinen Zivilrechtes ein. Regelmäßig gibt es deshalb auch an verschiedenen Stellen Konfliktpunkte, bei denen wir Ihnen fachkundig zur Seite stehen. Ob im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht zwischen Unternehmen und Privatpersonen, beispielsweise beim Abschluss eines Telekommunikations-dienstleistungsvertrages, oder Geschäften zwischen zwei Privaten, beispielsweise beim Online-Kauf über eBay – ein privater Käufer erfährt durch das Gewährleistungsrecht weitreichenden Schutz auf zivilrechtlicher Ebene und kann in vielen Fällen von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Kauf- und Werkverträgen, der Geltendmachung von Ansprüchen aus Kredit- und Darlehensverträgen und Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Versäumnis von Zahlungs- und Lieferterminen, Inkasso, die rechtlichen Folgen des Verzugs, die Auferlegung einer Vertragsstrafe im Kaufvertrag sind mögliche Reibungspunkte, bei denen wir bestmöglich Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich wahrnehmen.
Die Durchsetzung oder die Abwehr eines bestehenden Anspruches scheitert häufig bereits an einer Frist. Verjährung oder eine abgelaufene Widerspruchsfrist sorgen dafür, dass ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Deshalb ist die rechtzeitige Befragung eines spezialisierten Rechtsanwalts immer ratsam.