Wir unterstützen Unternehmen bei der Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von gewerblichen Mietverträgen.
Der Gewerbemietvertrag bestimmt oft für Jahrzehnte die vertraglichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Ob in einem solchen Vertrag sämtliche rechtlichen Details bedacht und mögliche Konfliktpunkte berücksichtigt wurden, zeigt sich meist erst nach etlichen Jahren. Denn bereits bei Vertragsverhandlungen zu den Nebenkosten, zur Instandhaltung und -setzung werden oftmals Fehler begangen, die durch fachkundige Begleitung vermieden werden können.
Wir beraten Sie umfassend vor Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages auch zur Gestaltung der Wertsicherungsklausel und berücksichtigen hierbei die aktuellen Entwicklungen der mietrechtlichen Rechtsprechung und beziehen diese in die Erstellung oder die Überprüfung von Mietverträgen ein.
Häufig ist es möglich, durch kleine Änderungen des Vertragsmusters den möglichen Objektertrag für den Vermieter zu steigern bzw. auf der anderen Seite für den Mieter Kosten einzusparen. Wir führen die Verhandlungen dabei je nach Vorstellungen des Mandanten entweder direkt mit dem Vertragspartner oder begleiten die Entstehung des gewerblichen Mietvertrages im Hintergrund.
Soweit erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen selbstverständlich auch in einem gerichtlichen Prozess. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Vermieter als auch Mieter, weshalb wir stets einen guten Einblick in die Sichtweise der Gegenpartei haben.