Unter den gewerblichen Rechtsschutz fallen Immaterialgüter bzw. das sogenannte geistige Eigentum (englisch: intellectual property). Deutschland gilt als Land der Ideen, Erfindungen und Innovationen. Deshalb genießt das geistige Eigentum hierzulande einen besonderen Stellenwert. Entscheidende Entdeckungen der deutschen Industrie müssen effektiv und umfassend geschützt werden, damit einzelne Unternehmen konkurrenzfähig bleiben. Regelungen finden sich unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Geschmacksmusterrecht und im Urheber- sowie Presserecht. Wir beraten und unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Entstehung, Durchsetzung und Verteidigung entsprechender Schutzrechte und deren Lizenzierung. Die Anmeldung Ihrer Marke auf nationaler sowie internationaler Ebene begleiten wir ebenso wie deren Verwaltung, Überwachung und Pflege.
Um den Schutz von Erfindungen und künstlerischen Schöpfungen sicherzustellen, bestehen für Sie als geistigen Eigentümer durch den gewerblichen Rechtsschutz zahlreiche Abwehrmöglichkeiten wie die Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung und das Klageverfahren. Bevor es im Wettbewerbsrecht zu einer Klage kommt, wird zunächst der Weg über die einstweilige Verfügung angestrebt. Diese hat Vorrang vor der klassischen Klage und stellt das typische Vorgehen im Wettbewerbsrecht dar. Hierbei unterstützen wir Sie fachkundig und erwirken für Sie vollstreckbare gerichtliche Titel gegen den Konkurrenten.
Denkbar ist auf anderer Seite zudem, unbeabsichtigt fremde Rechte zu verletzen, was insbesondere über das Internet schnell passieren kann. Die in einer Abmahnung enthaltene, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte niemals in ihrer ursprünglichen Form abgegeben werden.