Baurecht ist Projektbegleitungsrecht. Den komplexen, stark arbeitsteiligen und technikdominierten Abläufen eines Bauvorhabens stellen wir umfassende rechtliche Begleitung von der Vergabe bis zur Überwachung der fachgerechten Mängelbeseitigung zur Seite. Wir vertreten dabei sowohl Generalüber- als auch -unternehmer, Bauträger, aber auch private Bauherren sowie Ingenieure und Architekten. Das private Baurecht erfordert mehr noch als andere Rechtsgebiete in die Zukunft gerichtetes Problembewusstsein, da die auf der Baustelle geschafften Fakten in aller Regel ein „Zurück“ nicht erlauben. Daneben ist eine durchgängige Betreuung des Bauprojektes für dessen Gelingen ebenso wichtig, wie die Zurverfügungstellung der anderen „Baustoffe“. Die Lösung baurechtlicher Probleme in der Realisierungsphase erfolgt üblicherweise im unmittelbaren Gespräch mit den Beteiligten und setzt die Fähigkeit zu schnellen und rechtlich abgesicherten Entscheidungen voraus. Der hohe Formalisierungsgrad der VOB in ihren Teilen B und C verlangt hier besondere Trittsicherheit. Unsere Baurechtspraktiker sind es gewohnt, mit technischen Sacherhalten umzugehen und mit Baufachleuten aller Art zu kommunizieren. Im Vordergrund steht für uns der verständliche, das Projekt weiterbringende Problemlösungsvorschlag.
Hier eine Auswahl häufig auftauchender Themen:
- Was ist ein einfacher Werkvertrag? (§ 631 BGB)
- Was ist ein Bauträgervertrag?
- Wozu benötige ich bei Baumängeln ein Privatgutachten?
- Welche Stellung hat der private Sachverständige?
- Wie verhält es sich mit der Bauhandwerkersicherungshypothek?
- Wie verhält es sich mit der Gewährleistungsklage (Mängelrecht) des Bauherrn sowohl nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch nach den Regeln der VOB?
- Wo liegen die Probleme der Beweisaufnahme in Bausachen/im Bauprozess?
- Wie gestalten sich die Gerichts- und Anwaltskosten im Bauprozess?
- Welche Folgen hat die Bauabnahme (Beweislasttragung)?
- Wie oft ist ein Versuch der Nachbesserung der fehlerhaften Werkleistung zumutbar?